Versicherungsmakler seit 1962 Mo bis Do 08:00 bis 17:30, Fr 08:00 bis 12:00
Menü
Firmen und Industrie

KFZ-Flottenpolice

Ab einer gewissen Fuhrparkgröße lohnt sich der Wechsel vom Einzelvertrag zur Flottenpolice. Die Tarifierung richtet sich dann nach der Schadenbilanz Ihrer gesamten Flotte statt nach dem Schadenfreiheitsrabatt jedes einzelnen Fahrzeugs.

Warum Einzelverträge im Fuhrpark teuer werden

Üblicherweise werden Kfz-Versicherungen nach der Art der Nutzung, dem Fahrzeugtyp, dem Zulassungsort, der jährlichen Fahrleistung und dem Alter der Nutzer tarifiert. Bei einem gewachsenen Fuhrpark führt das zu einem Flickenteppich: Jedes Fahrzeug hat seine eigene Schadenfreiheitsklasse, jeder Neuzugang startet ungünstig, und jeder Schaden wirkt sich jahrelang auf genau diesen Vertrag aus.

Dazu kommt der Verwaltungsaufwand. Unterschiedliche Hauptfälligkeiten, einzelne Beitragsrechnungen, verstreute Schadenmeldungen. Eine Flottenpolice fasst das zusammen: ein Vertrag, ein Ansprechpartner, eine Abrechnung, ein Stichtag.

Tarifierung ohne Schadenfreiheitsrabatt

Firmen mit Fahrzeugflotten stehen weitere Tarifierungsmöglichkeiten offen, die ohne Schadenfreiheitsrabatt auskommen. Vereinbart werden können unter anderem Stückprämien je Fahrzeugart, also getrennte Sätze für Pkw, Lieferwagen und Lkw über 4 Tonnen Nutzlast, oder eine Firmenprämie, die sich an der jährlichen Schadenbelastung des gesamten Fuhrparks orientiert.

Hinzu kommen eine verbesserte Einstufung für neu hinzukommende Fahrzeuge, Gewinnbeteiligungen bei gutem Schadenverlauf und Regelungen für vorübergehende Stilllegungen. Damit wird der Beitrag steuerbar: Wer die Schadenquote senkt, sieht das im Folgejahr direkt in der Abrechnung.

Was wir im Fuhrpark zusätzlich prüfen

Zur Flotte gehört mehr als Haftpflicht und Kasko. Wir klären, ob Selbstbeteiligungen und Werkstattbindung zu Ihrem Fahrzeugbestand passen, wie Anhänger, Auflieger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen eingeordnet werden und ob Sonderaufbauten in der Kaskosumme enthalten sind.

Zwei Punkte werden regelmäßig vergessen: die Ladung, die über eine Werkverkehrsversicherung abzusichern ist, und die Dienstreise-Kaskoversicherung für Mitarbeiter, die ihren privaten Wagen dienstlich nutzen. Ohne sie tragen Sie als Arbeitgeber schnell den Rückstufungsschaden im Privatvertrag. Auch der Umgang mit Schäden gehört geregelt, denn jede Meldung wirkt sich auf die nächste Beitragsrunde aus.

Wir rechnen Ihren Fuhrpark durch.

Fahrzeugliste und Schadenverlauf der letzten Jahre genügen uns für eine belastbare Einschätzung.