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Firmen und Industrie

Betriebshaftpflicht

Nach dem Gesetz haften Sie unbegrenzt für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter verursachen. Die Betriebshaftpflicht übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Warum jeder Betrieb sie braucht

Die Haftpflichtversicherung schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Dritte sind dabei nicht nur Kunden und Besucher, sondern zum Beispiel auch Nachbarn oder Personen, mit denen Sie gar keinen Vertrag haben. Berechtigte Forderungen werden reguliert, unberechtigte oder überhöhte abgewehrt. Diesen passiven Rechtsschutz unterschätzen viele Betriebe.

Schadensersatzansprüche und die Nebenkosten für Gutachter, Anwälte und Gerichte erreichen schnell sechs- oder siebenstellige Beträge. Entscheidend ist deshalb eine ausreichende Deckungssumme. Wir empfehlen mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, der Trend geht zu höheren Summen.

Welche Bausteine für Sie sinnvoll sind

Bei betrieblichen Haftpflichtversicherungen wird zwischen Deckungen mit und ohne Produkthaftpflicht unterschieden. Für beratende Berufe kommt die Vermögensschadenhaftpflicht hinzu. Manche Betriebe brauchen mehr: erweiterte Produktdeckung und eine Rückrufkostenversicherung.

Spezialklauseln sind zum Beispiel nötig für Zulieferer der Kfz- und Luftfahrtindustrie, für Offshore-Anlagen, für Verpackungsbetriebe und für Lebensmittelbetriebe. Der Schutz gehört immer an die tatsächlichen Risikoverhältnisse angepasst, nicht an ein Standardformular.

Das Umweltrisiko nicht vergessen

Das Umweltrisiko teilt sich in zwei Bereiche: die Haftung gegenüber Dritten über die Umwelthaftpflicht und die Haftung für die Natur selbst nach dem Umweltschadensgesetz über die Umweltschadensversicherung. Beide gehören mindestens in der Basisvariante in einen guten betrieblichen Haftpflichtvertrag.

Darüber hinaus ist zu klären, welche individuellen Umweltrisiken bei Ihnen bestehen. Wie hoch kann ein übergreifender Feuerschaden werden? Betreiben Sie Anlagen nach Wasserhaushaltsgesetz oder Umwelthaftungsgesetz? Wie weit ist Ihr Betriebsgelände vom nächsten Gewässer entfernt, auch vom Grundwasser? Nach dem Umweltschadensgesetz können Behörden Sanierungsmaßnahmen anordnen, deren Kosten der Verursacher trägt. Die Schadenpotenziale sind hier erheblich.

Wir analysieren Ihre Risiken mit Ihnen.

Sagen Sie uns, was Ihr Betrieb tut. Wir sagen Ihnen, wo Sie haften und was das kostet.