Makler oder Vertreter, der entscheidende Unterschied
In Deutschland werden Versicherungen überwiegend über Vermittler abgeschlossen. Dabei gibt es zwei grundverschiedene Rollen. Ein Versicherungsvertreter vertritt eine oder mehrere Gesellschaften und arbeitet in deren Auftrag. Ein Versicherungsmakler wird im Auftrag des Kunden tätig und vertritt dessen Interessen gegenüber dem Versicherer.
Wir sind ausschließlich als Makler tätig. Wir halten keine Beteiligungen an Versicherungsgesellschaften, und keine Gesellschaft ist an uns beteiligt. Damit gibt es niemanden, dessen Produkte wir bevorzugt unterbringen müssten.
Was das praktisch bedeutet
Der Markt ist unübersichtlich. Allein in Deutschland bieten über 120 Gesellschaften zehntausende Tarife an, im europäischen Markt vervielfacht sich diese Zahl noch. Dazu kommen Konditionen, die Versicherer einzelnen Vermittlern exklusiv einräumen. Diese Auswahl zu sichten und auf einen konkreten Bedarf herunterzubrechen, ist unsere Arbeit.
Wir analysieren zuerst das Risiko, schreiben es bei einer hinreichenden Zahl von Gesellschaften aus, vergleichen Deckung, Bedingungen und Beitrag und verhandeln bei besonderen Risiken Sonderbedingungen. Nach dem Abschluss betreuen wir den Vertrag laufend, passen ihn an, wenn sich etwas ändert, und übernehmen im Ernstfall die komplette Schadenabwicklung. Gerade dieser letzte Punkt ist der, an dem sich Beratungsqualität zeigt.
Drei Fachbereiche unter einem Dach
1962 gegründet, arbeiten wir seit über 60 Jahren für mittelständische Unternehmen und erstellen Konzepte gegen Industrie- und Transportrisiken. Für Privatpersonen und Familien vergleichen wir aus einer Vielzahl von Anbietern, von der Kfz- über die Kranken- bis zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Und seit 1974 entwickeln wir eigene Sicherheitslösungen für den Sport, im Wassersport, im Ski- und Snowboardbereich sowie für Outdoor-Betriebe.
Alle drei Bereiche haben bei uns eigene Fachabteilungen mit fest angestellten Kollegen. Einen Provisionsvertrieb gibt es bei uns nicht.
Was uns unser Mandat kostet, und was Sie
Die Vergütung für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit, Courtage genannt, trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Abweichende Vereinbarungen, etwa bei sogenannten Nettoprodukten oder bei einer reinen Bestandsprüfung ohne Mandat, treffen wir vorher ausdrücklich und schriftlich mit Ihnen. Andere Zuwendungen erhalten wir nicht.
Alle Pflichtangaben zu unserem Haus, zur Registrierung und zu den Auswahlkriterien für die Gesellschaften, mit denen wir zusammenarbeiten, finden Sie in unserer Erstinformation.
Lernen Sie uns kennen.
Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostet Sie nichts. Danach wissen Sie, ob wir zueinander passen.