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Firmen und Industrie

Ertragsausfall und Betriebsunterbrechung

Nach einem Brand oder einem Maschinenschaden ist die zerstörte Anlage nur die halbe Rechnung. Die Betriebsunterbrechungsversicherung trägt den Gewinn und die Fixkosten, solange die Produktion steht.

Die Kosten laufen weiter, der Umsatz nicht

Der Wert einer Betriebsunterbrechungsversicherung wird oft unterschätzt. Sie kommt für den entgangenen Betriebsgewinn und für die fortlaufenden Kosten auf, wenn der Betrieb nach einem Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- oder Maschinenschaden steht. Löhne, Mieten, Leasingraten, Zinsen und Versicherungsbeiträge laufen unverändert weiter, die Einnahmen fallen aus.

Gerade die Wiederbeschaffung ist der kritische Punkt: Lieferzeiten für Sondermaschinen, Genehmigungen für den Wiederaufbau und der Aufbau neuer Lieferbeziehungen dauern häufig länger als geplant. Wer die Unterbrechungszeit zu knapp kalkuliert, steht am Ende ohne Deckung da, obwohl der Sachschaden längst reguliert ist.

Die Ermittlung eines Ertragsausfallschadens ist aufwendig. Sie stützt sich auf betriebswirtschaftliche Unterlagen und erfordert häufig die Abstimmung mit Sachverständigen. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess und bereiten die Unterlagen gemeinsam mit Ihnen auf.

Versicherungssumme, Haftzeit und Nachhaftung

Wie ein solides Haus lässt sich guter Versicherungsschutz erst nach sorgfältiger Planung errichten. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung der Versicherungssumme, bei der Festlegung der Haftzeit und der Nachhaftung sowie bei der Auswahl der zu versichernden Gefahren.

Die Versicherungssumme leitet sich aus dem Betriebsgewinn und den fortlaufenden Kosten eines Geschäftsjahres ab. Die Haftzeit legt fest, wie lange der Versicherer nach dem Schaden zahlt. Zwölf Monate sind der übliche Ausgangspunkt, bei langen Lieferzeiten oder Spezialanlagen sind längere Haftzeiten sinnvoll. Wächst Ihr Betrieb im Vertragsjahr, sorgt eine vereinbarte Vorsorge dafür, dass die Summe mitwächst.

Auch fremde Ereignisse können Sie treffen

Nicht jede Unterbrechung beginnt im eigenen Haus. Brennt es beim einzigen Zulieferer oder beim Hauptabnehmer, steht Ihre Fertigung ebenfalls still. Solche Rückwirkungsschäden lassen sich je nach Bedingungswerk einschließen. Das Gleiche gilt für den Ausfall von Strom, Gas und Wasser, für Zufahrtssperren und für behördliche Anordnungen. Ob und in welchem Umfang diese Bausteine versicherbar sind, hängt vom Versicherer und vom vereinbarten Deckungskonzept ab.

Für den Maschinenpark gibt es die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie greift dort, wo die klassische Deckung endet, nämlich bei einem technischen Defekt ohne Feuer- oder Elementarschaden. Wir prüfen, welche dieser Bausteine für Ihren Betrieb wichtig sind und welche Sie sich sparen können.

Wie lange hält Ihr Betrieb einen Stillstand aus?

Diese Frage beantworten wir gemeinsam mit Zahlen, nicht mit Gefühl. Rufen Sie uns an.