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Firmen und Industrie

Forderungsausfall und Bürgschaft

Wer auf Rechnung liefert, finanziert seine Kunden vor. Wer Aufträge annimmt, muss Sicherheiten stellen. Für beides gibt es Lösungen, die Ihre Liquidität schonen.

Forderungsausfallversicherung

Wer seine Lieferungen und Leistungen auf Rechnung erbringt, trägt das Risiko, dass ein Abnehmer nicht zahlt. Die Forderungsausfallversicherung deckt diesen Ausfall im vereinbarten Umfang ab.

Je nach Vereinbarung sind im Schutz gegen Zahlungsausfälle auch das Forderungsmanagement sowie die laufende Bonitätsüberwachung und Bonitätsprüfung enthalten. Der Versicherer beobachtet Ihre Abnehmer fortlaufend und meldet, wenn sich die Zahlungsfähigkeit verschlechtert. Diese Frühwarnung ist im Alltag oft wertvoller als die Entschädigung selbst, denn sie kommt, bevor der Schaden entsteht.

Bürgschaftsversicherung

Wer in der Baubranche tätig ist, kennt die Situation: Der Auftraggeber verlangt Sicherheiten. Kein Auftrag der öffentlichen Hand wird ohne Gewährleistungsbürgschaft vergeben, und auch gewerbliche und private Auftraggeber verlangen zunehmend Bürgschaften für Anzahlungen, Vertragserfüllung und Gewährleistung.

Über eine Bürgschaftsversicherung liefern Sie Ihrem Auftraggeber die gewünschte Bürgschaft schnell und unkompliziert. Der entscheidende Unterschied zum Bankaval: Ihre Kreditlinie bei der Hausbank bleibt frei. Die Sicherheiten belasten nicht den Rahmen, den Sie für Material, Vorfinanzierung und Investitionen brauchen, und Sie gewinnen einen zweiten Sicherheitengeber neben der Bank.

Was wir vorab klären

Für ein passendes Angebot brauchen die Versicherer einige Eckdaten: die Struktur Ihrer Debitoren, die Abhängigkeit von einzelnen Großkunden, die üblichen Zahlungsziele, den Exportanteil und die bisherige Ausfallquote. Daraus ergibt sich, ob eine Deckung des Gesamtbestands, eine Absicherung nur der Großabnehmer oder eine Einzelfalllösung infrage kommt.

Bei der Bürgschaft geht es um den benötigten Rahmen, um die Laufzeiten der Gewährleistungsfristen und um die Frage, welche Bürgschaftsarten Ihre Auftraggeber tatsächlich verlangen. Diese Angaben stimmen wir gerne gemeinsam mit Ihrer Buchhaltung ab.

Wie viel offene Forderung verkraften Sie?

Wir sehen uns Ihre Debitoren an und zeigen Ihnen, welche Absicherung sich rechnet.