Versicherungsmakler seit 1962 Mo bis Do 08:00 bis 17:30, Fr 08:00 bis 12:00
Menü
Firmen und Industrie

Betriebskosten- und Praxisausfallversicherung

Fallen Firmeninhaber oder Praxisinhaber durch Krankheit oder Unfall aus, laufen die Betriebskosten weiter. Diese Versicherung fängt Miete, Zinsen, Löhne und die übrigen Fixkosten auf.

Wenn der Kopf des Betriebs ausfällt

In vielen Betrieben und Praxen hängt der Umsatz an einer Person. Fällt sie durch Krankheit oder Unfall aus, kommt kein Geld herein, die Ausgaben bleiben aber unverändert: Mieten, Leasing, Zinsen, Löhne der Angestellten, Energie, Beiträge und Wartungsverträge. Mit einer Betriebskostenversicherung lassen sich genau diese Ausgaben auffangen.

Bei Praxen ist die Deckung als Praxisausfallversicherung bekannt und dort besonders verbreitet, weil die Kosten einer Praxis hoch und weitgehend fix sind. Sie eignet sich aber ebenso für Handwerksbetriebe, Kanzleien, Planungsbüros und alle Betriebe, in denen die Inhaberleistung nicht kurzfristig ersetzbar ist.

Der Unterschied zu Tagegeld und Betriebsunterbrechung

Der Versicherungsschutz ist anders konzipiert als bei einer Verdienstausfall- oder Tagegeldversicherung. Diese leistet maximal bis zur Höhe des entgangenen Nettoeinkommens und deckt damit den privaten Lebensunterhalt, nicht den Betrieb.

Und anders als die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt die Betriebskostenversicherung nicht nur nach einem Sachschaden, sondern auch bei Unfall und Krankheit. Beide Deckungen ergänzen sich also: die eine für den Schaden am Betrieb, die andere für den Ausfall der Person. Wer nur eine von beiden hat, kennt seine Lücke oft nicht.

Karenzzeit, Leistungsdauer und Umfang

Die Leistung beginnt nach einer vereinbarten Karenzzeit. Je länger diese Zeit, desto niedriger der Beitrag. Sinnvoll ist die Spanne, die Sie aus eigener Kraft überbrücken können, ohne an die Substanz zu gehen. Die Höchstdauer der Leistung liegt meist bei einem Jahr, gerechnet ab dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.

Freiberufler können zusätzlich den entgangenen Gewinn versichern. Weitere Punkte, die in den Bedingungen stehen sollten: der Umgang mit einer behördlich angeordneten Schließung, die Mitversicherung von Vertretungskosten und die Frage, ob auch Sachschäden an Praxiseinrichtung und Geräten eingeschlossen sind. Wir vergleichen die Bedingungswerke und ermitteln mit Ihnen die tatsächliche Höhe Ihrer laufenden Kosten.

Was kostet Ihr Betrieb ohne Sie?

Wir rechnen Ihre Fixkosten durch und zeigen Ihnen, welche Karenzzeit zu Ihren Reserven passt.