Wer über die Berufsgenossenschaft nicht abgesichert ist
Selbständige sind in der Regel nicht über die Berufsgenossenschaft versichert und tragen die finanziellen Folgen eines Unfalls zu hundert Prozent selbst. Auf eine Unfallversicherung sollte deshalb gerade in dieser Gruppe nicht verzichtet werden.
Angestellte und gewerbliche Mitarbeiter sind über die Berufsgenossenschaft abgesichert, allerdings nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Der weitaus größere Teil aller Unfälle passiert in der Freizeit und ist damit nicht gedeckt. Leitende Angestellte und Mitarbeiter mit erhöhtem Unfallpotential werden deshalb häufig zusätzlich über eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung abgesichert, oft rund um die Uhr und weltweit.
Was die Gruppen-Unfallversicherung leistet
Gezahlt wird nach Unfällen, nicht bei Berufsunfähigkeit infolge von Krankheit. Für dieses Risiko braucht es eine eigene Absicherung der Arbeitskraft. Bleiben als Folge eines Unfalls dauerhafte gesundheitliche Schäden zurück, wird die Invaliditätsleistung fällig. Sie kann als einmaliges Kapital oder als Rente vereinbart werden. Umgekehrt leistet die Unfallversicherung unabhängig davon, ob der Unfall zur Berufsunfähigkeit geführt hat.
Vereinbaren lassen sich außerdem eine Todesfallleistung, Übergangsgeld bei lang anhaltenden Unfallfolgen sowie Tagegelder für die Dauer der ärztlichen Behandlung oder des Krankenhausaufenthalts. In der betrieblichen Variante werden die Personen meist namentlich oder über ihre Funktion im Betrieb erfasst, was die Verwaltung bei Personalwechsel vereinfacht.
Progression und Gliedertaxe richtig einschätzen
Für den Invaliditätsfall lassen sich Mehrleistungen oder Progressionsstaffeln vereinbaren. Dabei steigt die Leistung mit zunehmendem Invaliditätsgrad überproportional. Beträgt die Grundsumme 100.000 Euro und ist der Versicherte nach einem Unfall zu hundert Prozent invalide, kann die Leistung bei einer vereinbarten Progression von 500 Prozent auf bis zu 500.000 Euro steigen.
Der Haken liegt im unteren Bereich. Mehrleistungs- und Progressionsstaffeln greifen vertragsgemäß meist erst bei höheren Invaliditätsgraden. Beim Verlust eines Zeigefingers stehen dem Versicherten nach der üblichen Gliedertaxe nur zehn Prozent der Invaliditätsleistung zu, eine Progression wirkt sich hier in aller Regel noch nicht aus. Eine hohe Grundsumme ist deshalb wichtiger als eine hohe Progression, besonders für Handwerker und Freiberufler, die auf die Gebrauchsfähigkeit ihrer Hände angewiesen sind.
Was der Schutz kostet
Der Beitrag richtet sich vor allem nach der Berufsgruppe. Für Bürotätigkeiten liegt eine Deckung mit 100.000 Euro Grundsumme und 500 Prozent Progression im niedrigen dreistelligen Jahresbeitrag. Bei einem Dachdecker ist wegen des deutlich höheren Unfallrisikos ungefähr mit dem Doppelten zu rechnen. In der Gruppenlösung fallen die Sätze meist günstiger aus als bei Einzelverträgen.
Wer im Betrieb ist wirklich abgesichert?
Wir gehen die Liste mit Ihnen durch und legen die Summen fest, die im Ernstfall tragen.