Sie haften weiter, als viele denken
Als Reiseveranstalter haften Sie nicht nur für Unfälle im Hotel oder in einer anderen Unterkunft, sondern für alles, was im Verantwortungsbereich Ihrer beauftragten Leistungsträger passiert, also auch beim Busunternehmen oder bei der Fluggesellschaft. Dafür gibt es unsere Veranstalterhaftpflicht für Personen- und Sachschäden inklusive Luftbeförderungsrisiko.
Vermögensschäden sind ein eigenes Thema
Ansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung des Reisevertrages, etwa wegen entgangener Urlaubsfreude, sind keine Personen- oder Sachschäden. Sie fallen in die Vermögensschadenhaftpflicht für Reiseveranstalter. Gerade bei Gruppenreisen summieren sich solche Forderungen schnell, weil sie alle Teilnehmer gleichzeitig betreffen.
Insolvenzabsicherung und Sicherungsschein
Wer den Reisepreis vor der Leistung einzieht, muss nach § 651r und § 651w BGB eine Insolvenzabsicherung nachweisen und dem Kunden einen Sicherungsschein aushändigen. Häufig ist eine Kautionsversicherung für Reiseveranstalter der praktikable Weg. Wir prüfen mit Ihnen, welche Variante zu Ihrem Umsatz und Ihrer Struktur passt.
Wir kennen die Branche
Seit Jahrzehnten arbeiten wir eng mit Verbänden, Sportschulen und Reiseveranstaltern zusammen. Aus dieser Praxis kennen wir die Stellen, an denen es im Schadenfall regelmäßig hakt: unklare Leistungsketten, fehlende Sicherungsscheine, Lücken beim Transferrisiko.
Unterlagen und Angebotsanforderung
Bevor der Katalog rausgeht.
Schicken Sie uns Ihr Programm und Ihre bisherigen Policen. Wir sagen Ihnen, was fehlt.