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Firmen und Industrie

Betriebliche Altersvorsorge

Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf Entgeltumwandlung, und für den Arbeitgeber hängt an jeder Zusage eine Haftung. Wir bringen Ihr Versorgungswerk auf einen Stand, der beides sauber regelt.

Pflicht für den Betrieb, Argument im Wettbewerb

Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Entgelts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Spart der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge, muss er einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Betrags weitergeben. Diese Regel gilt inzwischen für neue wie für ältere Vereinbarungen.

Damit ist die betriebliche Altersvorsorge kein freiwilliges Extra mehr, sondern Teil der Personalarbeit. Wer sie aktiv gestaltet und gut erklärt, nutzt sie im Wettbewerb um Fachkräfte. Wer sie nur verwaltet, hat den Aufwand trotzdem.

Die fünf Durchführungswege

Zur Auswahl stehen Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Sie unterscheiden sich in der Bilanzwirkung, in der steuerlichen Behandlung, in der Verwaltung und darin, wie flexibel sich Zusagen später anpassen lassen. Für die Belegschaft ist meist ein einfacher, gut erklärbarer Weg der richtige, für Geschäftsführer und leitende Angestellte kommen andere Modelle in Betracht.

Die Versorgungsbelange von Firmeninhabern und Führungskräften lassen sich vom Firmengeschehen ohnehin selten trennen. Zur Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsversorgung gehört deshalb ein Blick auf das Gesamtbild. Beim Aufbau von Unterstützungskassen und bei allen bilanziellen Fragen arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater zusammen, das ist für uns selbstverständlich.

Bestehende Versorgungswerke sollten regelmäßig überprüft werden

Bei vielen der von uns geprüften betrieblichen Versorgungswerke waren Verträge und Vereinbarungen mit den Mitarbeitern über Jahre nicht an die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst worden. Zusagen aus alten Arbeitsverträgen, unklare Anpassungsregeln oder Versorgungsordnungen, die nicht mehr zum tatsächlichen Bestand passen, fallen erst auf, wenn ein Mitarbeiter in Rente geht oder das Unternehmen verkauft werden soll.

Das ist kein akademisches Problem, denn der Arbeitgeber steht für die zugesagte Leistung ein, auch wenn der gewählte Versorgungsträger weniger erbringt. Wir nehmen Ihren Bestand auf, ordnen die Zusagen, prüfen Versorgungsordnung und Dokumentation und zeigen Ihnen, wo nachgebessert werden muss.

Wann haben Sie Ihr Versorgungswerk zuletzt geprüft?

Wir nehmen den Bestand auf, ordnen die Zusagen und sagen Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht.